Immobilienboom

  • Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

    Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

    Ab wann gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf Bisher musste derjenige, den Makler beauftragt hat, ihn auch bezahlen. Doch ab dem 23. Dezember ändert sich das. Ab dann gilt: Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision beim Immobilienverkauf selbst tragen. Das teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit. Auch Verkäufer müssen sich dann an den Kosten für einen Immobilienmakler beteiligen. Neu ist auch: Der Maklervertrag bedarf künftig einer Textform – eine mündliche Abrede reicht nicht mehr aus. Selbstverständlich wird eine Provision erst dann zur Zahlung fällig, wenn auch ein Kaufvertrag geschlossen und notariell beurkundet wurde. Was ändert sich mit Bestellerprinzip beim Immobilienkauf Mit Beauftragung eines Immobilienmaklers für…